Unter der Solarpflicht versteht man gesetzliche Vorgaben, die Gebäudeeigentümer dazu verpflichten, bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu installieren. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Pflicht stufenweise eingeführt und betrifft seit 2026 auch private Wohngebäude bei grundlegenden Sanierungen des Dachs. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ungenutzten Dachflächenpotenziale für die Energiewende zu mobilisieren und den Ausbau erneuerbarer Energien im urbanen Raum zu beschleunigen. Verstöße gegen diese Vorgaben können ordnungsrechtliche Konsequenzen haben, weshalb eine frühzeitige Planung bei Bauvorhaben essenziell ist.