
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – Das sollten Sie wissen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten wichtige Neuerungen im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG), die insbesondere Betreiber von Wärmepumpen, privaten Ladepunkten (Wallboxen), Klimaanlagen oder Batteriespeichern betreffen. Wir erklären, wie diese Regelung funktioniert, welche finanziellen Vorteile damit verbunden sind – und wie sich Kunden für die richtigen „Module“ entscheiden können. Was heißt


