Fremdeinspeisung liegt vor, wenn Strom in ein fremdes Netz oder über fremde Messung eingespeist wird – etwa in Mieterstrom- oder Quartierskonzepten. Abgrenzung zu Eigenversorgung und Drittbelieferung ist rechtlich wichtig. Mess- und Abrechnungskonzepte (Summenzähler, Untermessung) müssen eindeutig und manipulationssicher sein.
Vertragliche Regelungen zwischen Eigentümern, Betreibern, Lieferanten und Netzbetreibern sind zwingend. Falsche Einordnung kann zu Abgaben-, Steuer- oder Förderproblemen führen. In der Projektierung ist frühe Abstimmung mit Messstellen- und Netzbetreiber zu empfehlen.