Vergütungssatz
Der Vergütungssatz bezeichnet den Betrag, den du für eine vergütungsfähige, ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom erhältst. Er wird üblicherweise in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Bei der gesetzlichen EEG-Einspeisevergütung hängt seine Höhe unter anderem von Anlagengröße, Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenart und Betriebsmodell ab. Bei vertraglichen Vermarktungsmodellen können feste oder variable Preise vereinbart sein. Für die Einnahmen zählen neben dem jeweiligen Satz auch die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die geltenden Zahlungsbedingungen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Prüfe vor der Investition, welcher Vergütungssatz für deine geplante Anlage und deren Inbetriebnahme gilt. Eine Bestellung allein sichert den EEG-Satz nicht. Bei mehreren Leistungsstufen kann sich ein anteilig berechneter Vergütungssatz ergeben. Wirtschaftlichkeitsrechnungen sollten Einspeiseerlöse getrennt von eingesparten Strombezugskosten ausweisen. Beachte außerdem, ob besondere Regelungen die Zahlung beeinflussen, beispielsweise bei negativen Börsenstrompreisen. Ein festgelegter Fördersatz bedeutet nicht, dass jede eingespeiste Kilowattstunde unter allen Umständen gleich vergütet wird.
Ein einfaches Beispiel
Deine Anlage speist im betrachteten Jahr 4.000 kWh vergütungsfähigen Solarstrom ein. Bei einem fiktiven Vergütungssatz von 8 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich 320 Euro Einspeiseerlös. Zusätzlich selbst verbrauchter Solarstrom wird nicht über diesen Satz vergütet, sondern verringert deinen Strombezug. Diese Einsparung wird deshalb separat berechnet und anschließend gemeinsam mit den Einspeiseerlösen und den Anlagenkosten betrachtet.
Fiktives Rechenbeispiel, kein aktueller EEG-Vergütungssatz. Angenommen wird, dass alle genannten 4.000 kWh zum gleichen Satz vergütet werden und keine Kürzungen oder zusätzlichen Abrechnungskosten anfallen.
Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Anlage und Inbetriebnahme: Leistung, Anlagenart und maßgeblicher Zeitpunkt beeinflussen die anwendbaren EEG-Fördersätze.
Betriebs- und Vermarktungsmodell: Überschuss- oder Volleinspeisung sowie gesetzliche Vergütung oder vertragliche Vermarktung sind zu unterscheiden.
Zahlungsbedingungen und Strommenge: Vergütungsfähige Einspeisung, mögliche Einschränkungen und vereinbarte Kosten bestimmen den tatsächlichen Erlös.
Der „anzulegende Wert“ ist nicht mit dem ausgezahlten Einspeisevergütungssatz gleichzusetzen. Er dient unter anderem als Berechnungsgrundlage für die EEG-Förderung.
Weitere Bezeichnungen im Einspeisekontext:
- Einspeisevergütungssatz
- Einspeisetarif
- Vergütung pro Kilowattstunde
- Vergütungspreis