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Einspeisemanagement

Das Einspeisemanagement bezeichnet die gezielte Steuerung beziehungsweise zeitweise Reduzierung der Stromeinspeisung von Erzeugungsanlagen, um Überlastungen im öffentlichen Stromnetz zu vermeiden. Bei einer PV-Anlage kann dafür die abgegebene Wirkleistung begrenzt werden. Das frühere gesetzliche Einspeisemanagement wurde in Deutschland zum 1. Oktober 2021 in das System Redispatch 2.0 überführt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff weiterhin für die Regelung der Einspeisung verwendet.

Was bedeutet das in der Praxis?

Je nach Anlage und Anschlussbedingungen setzen Wechselrichter und Anlagenregler feste oder übermittelte Leistungsvorgaben um. Die Einstellungen und die eingesetzte Steuertechnik werden bei der Inbetriebnahme dokumentiert. Für dich ist wichtig, wann, wie lange und aus welchem Grund eine Begrenzung auftritt. So lassen sich mögliche Ertragseinbußen besser einordnen. Die Blindleistungsregelung unterstützt ebenfalls den netzverträglichen Betrieb, erfüllt aber eine andere Aufgabe als die Begrenzung der Wirkleistung.

Ein einfaches Beispiel

Eine PV-Anlage könnte bei gleichbleibender Sonneneinstrahlung eine Stunde lang 8 Kilowatt erzeugen. Wird ihre Erzeugungsleistung für diesen Zeitraum auf 5 Kilowatt begrenzt, produziert sie statt 8 nur 5 Kilowattstunden Strom. Die rechnerisch entgangene Strommenge beträgt in diesem Beispiel 3 Kilowattstunden.

Fiktives, vereinfachtes Beispiel einer Begrenzung der Erzeugungsleistung. Wird stattdessen nur die Netzeinspeisung begrenzt, können Eigenverbrauch oder Batterieladung je nach Regelung zusätzliche Solarstromerzeugung ermöglichen.

Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Netzsituation und Vorgaben: Die Belastung des Stromnetzes und die geltenden Anschlussbedingungen bestimmen, welche Steuerungsmaßnahmen erforderlich sind.
Messung und Steuertechnik: Wechselrichter, Anlagenregler und Kommunikationsschnittstellen müssen die vorgesehenen Leistungsvorgaben zuverlässig umsetzen können.
Dauer und Umfang der Begrenzung: Für die entgangene Strommenge zählen neben der Leistungsreduzierung auch deren Dauer und die tatsächlich verfügbare Solarleistung.

Eine Steuerung nach Strompreisen ist von einer netzbedingten Abregelung zu unterscheiden. Auch eine geringere Leistung durch Bewölkung oder Verschattung ist kein Eingriff des Netzbetreibers.

Weitere Bezeichnungen und verwandte Begriffe:

  • EinsMan
  • Einspeiseregelung
  • Wirkleistungsbegrenzung
  • Abregelung
  • Redispatch 2.0